Normalerweise würden wir Mitteilungen zu einem solch kontroversen Thema nicht unbedingt auf der Hauptseite posten, aber in Anbetracht der Umstände und des Publizismus, den einige unqualifizierte Politiker betreiben, denken wir, dass es gut ist, bewährte Institutionen wie die USK auch zu Wort kommen zu lassen. Ein Verbot von "Killerspielen" wird auch in Zukunft leider nicht solche Tragödien verhindern - denn um einen Menschen umzubringen, braucht es schon etwas mehr, als ein paar Runden Counter-Strike zu spielen.
Pressemitteilung der USK:
Unser Mitgefühl gilt allen Opfern und Betroffenen des schrecklichen Ereignisses an der Geschwister-Scholl-Schule Emsdetten.
Das wichtigste ist jetzt sicher, den Schüler/innen, Lehrer/innen und Angehörigen zu helfen und zu klären wie diese Tat geschehen konnte. Dabei sollte es keine Denkverbote geben.
Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt, 2002, haben Bund und Länder den deutschen Jugendschutz nochmals reformiert und verstärkt. Die Alterskennzeichnung von Computerspielen wurde durch das Jugendschutzgesetz den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) übertragen. Die Alterskennzeichen werden durch den Ständigen Vertreter der OLJB erteilt. Dies geschieht auf der Grundlage der Voten der Gutachter, die überwiegend von den OLJB benannt wurden. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann nicht gekennzeichnete Computerspiele indizieren. Dass der Jugendschutz in Deutschland auf Gewaltdarstellungen deutlich restriktiver reagiert als in allen unseren Nachbarstaaten zeigt der europäische Vergleich. Über den Jugendschutz hinaus stellt der § 131 StGB die Herstellung und Verbreitung von gewaltverherrlichenden „Killerspielen“ insgesamt unter Strafe.
„Gesetzliche Maßnahmen allein reichen aber nicht aus. Es bedarf des breiten Engagements der Zivilgesellschaft.“ (Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Haushaltsdebatte am 22.11.) Das Prinzip der Koregulierung im deutschen Jugendschutz schließt das Bündnis mit der Zivilgesellschaft ausdrücklich ein. Der Jugendschutz kann gegenüber Gewaltdarstellungen frühzeitiger und restriktiver vorgehen, weil er sich auf das gemeinsame Vorgehen staatlicher und nichtstaatlicher Kräfte stützt, das ebenso wie in den Gremien der USK die Arbeitsweise der BPjM und der FSK prägt.
Die USK fordert die Beachtung ihrer Alterskennzeichen am Ort des Verkaufs: im Handel. Sie wirbt für die Beachtung der Alterskennzeichen am Ort der Nutzung: im Kinderzimmer. Dazu braucht sie Unterstützung und Verbündete: in der Familie wie in der Schule und in den Medien. Wir finden es daher bedauerlich, dass die Tragödie an der Geschwister-Scholl-Schule von Einzelnen eilig instrumentalisiert werden soll, um das in Deutschland etablierte und gesetzlich geregelte Freigabeverfahren für Computer- und Videospiele in Frage zu stellen.