Bereits im Januar 2005 hatte ein Gericht in den USA entschieden, dass Sony Computer Entertainment mit seinen Dual Shock-Controllern eine Patentverletzung begangen hat, indem eine Vibrationstechnologie verwendet wird, für welche Immersion ein Patent besitzt.
Sony hat gegen dieses Urteil nun Berufung eingelegt und den Fall jetzt an ein US-Bundesgericht weitergeleitet. Bis es hierbei ein rechtskräftiges Urteil gibt, hat das Gericht eine Aussetzung der einstweiligen Verfügung angeordnet.
Das heißt, das Sony es eigentlich erstmal verboten worden ist, die PlayStation und PlayStation 2, welche ja die jeweiligen Dual Shock-Controller verwenden weiterhin in den Läden zu verkaufen. Auch dürften so einige Spiele, die auf diese Vibrationstechnik zurückgreifen, nicht mehr verkauft werden.
Sollte Sony also den Einspruch oder den Fall an sich im höheren Gericht letztendlich verlieren, müssten sie wohl recht wahrscheinlich entweder den Verkauf der betreffenden Geräte zwangsweilig stoppen oder dem Kläger Immersion rückwirkend die volle Summe an Lizenzgebühren zurückzahlen. So müsste Sony müsste nämlich dann keine Geräte zurückrufen, jedoch in Zukunft entsprechende Lizenzgebühren an Immersion bezahlen, um die Vibrationsfunktion im Dual Shock weiter nutzen zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Geldschuldung von Sony an Immerion bereits mehr als 90 Mio. $.
Quelle: Gamasutra